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Blake GC. Brit Dent J 1963; 115:413–416
Barbeau J. J Can Dent Assoc 2000; 66:539–541
Schulze-Röbbecke R et al. Tuber Lung Dis 1995; 16:318–323
Szymanska J & Sitkowska J. Environ Monit Assess 2013; 185:3603–3611
CDC. MMWR 1993; 42 (No.RR-8)
Shearer BG. J Am Dent Assoc 1996; 127:181–189
CDC. MMWR 2003; 52 (No. RR-17)
KRINKO. Bundesgesundheitsbl 2006; 49:375–394
Bereits vor 50 Jahren wurden im Wasser, das zur Kühlung der Turbinen von Dentaleinheiten verwendet wird, oft erhöhte Keimzahlen nachgewiesen (1). In den folgenden Jahren konnten in den Dentaleinheiten neben Bakterien auch Viren, Hefen, Pilze, Protozoen (2) und nicht-tuberkulöse Mykobakterien (3) nachgewiesen werden.
Die diskutierten Ursachen für die teilweise extrem hohen Bakterienzahlen – bis zu einigen 100 000 KBE/ml im Dentalwasser (4) – sind vielfältig:
Eine erste Empfehlung der US amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) von 1993 (5) hatte zum Ziel, die bakteriologische Belastung durch regelhafte Spülungen der Dentaleinheiten zu vermindern. Im Jahr 1996 empfahl die American Dental Association (ADA), eine Keimanzahl von maximal 200 KBE/ml zu tolerieren (6).
Danach haben 2003 die CDC in Anlehnung an die Gesetzgebung für Trinkwasser einen Grenzwert von 500 KBE/ml für das Wasser zahnärztlicher Behandlungseinheiten bei nicht-chirurgischen Eingriffen publiziert (7).
In Deutschland hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) 2006 ihre Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht (8).
Besonderes Augenmerk wird in dieser Empfehlung unter anderem auf die Aufbereitung von Medizinprodukten gelegt. Diese richtet sich im Allgemeinen nach dem Medizinproduktegesetz, der Medizinbetreiberverordnung, der Empfehlung der KRINKO„ Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ und natürlich nach den Herstellerangaben.
Bei einer gut gewarteten Behandlungseinheit reichen gemäß KRINKO eine bis maximal zwei Entnahmestellen aus, die in einem Intervall von 12 Monaten beprobt werden. Die Probenentnahme wird wie folgt durchgeführt:
Die Probe ist im Labor auf die Gesamtkeimzahl bei 36 °C und Legionellen zu untersuchen, wobei für die Gesamtkeimzahl ein Richtwert von 100 KBE/ml nicht überschritten werden sollte.
Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sollten ≤ 1 KBE/1 ml Legionellen nachgewiesen werden. Aufgrund der Bildung von Biofilmen ist es ebenfalls ratsam, die Anzahl von eventuell vorhandenen Pseudomonaden bestimmen zu lassen, bei der Behandlung hochgradig immunsupprimierter Patient*innen muss das Wasser frei von Pseudomonaden sein.
Jeglicher Verdacht auf eine wasserbedingte Infektion durch die zahnärztliche Behandlung muss eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich ziehen und kann zu einer Verkürzung der Beprobungsintervalle führen. Um einer extremen Bildung des Biofilms vorzubeugen, ist eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der wasserführenden Schläuche der Behandlungseinheit zu empfehlen.
Eine arbeitstägliche Spülung der wasserführenden Systeme einer Dentaleinheit muss für etwa 2 min vor Behandlungsbeginn in jeder Praxis durchgeführt werden.
Um einer extremen Bildung des Biofilms vorzubeugen, ist eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der wasserführenden Schläuche der Behandlungseinheit zu empfehlen. Eine arbeitstägliche Spülung der wasserführenden Systeme einer Dentaleinheit muss für etwa 2 Minuten vor Behandlungsbeginn in jeder Praxis durchgeführt werden.
Dentaleinheiten sind Medizinprodukte (Klasse IIa) und unterliegen damit dem Medizinproduktegesetz. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) für wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz der Patienten zuständig.
Durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden die Aufgaben des Robert Koch-Instituts und auch der KRINKO konkretisiert. Gemäß § 23 haben die Leiter von Zahnarztpraxen sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.
Dabei gilt:
„Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind.“
Durch diese gesetzliche Vermutungswirkung im IfSG haben die Empfehlungen der KRINKO auch für die Zahnarztpraxis eine unmittelbare rechtliche Bedeutung bekommen.
Die Probenentnahme für die Laboranalyse führen Sie selbst in Ihrer Praxis durch. Sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen. Je nach Größe und Ausstattung Ihrer Zahnarztpraxis stellen wir Ihnen anschließend ein individuelles Probenahmepaket mit allen benötigten Materialien zusammen und schicken es Ihnen zu.
Ihr Probenahmepaket ist im Preis der Laboranalytik enthalten.
Zu jedem Probenahmepaket gehören:
Intermed fährt täglich überall in Deutschland Praxen an. Die Kosten für die Abholung der Proben werden zusammen mit der Laboranalyse abgerechnet. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sollte Ihre Praxis mit einer sogenannten Standardtour nicht erreichbar sein, können Zusatzkosten entstehen – das teilen wir Ihnen in jedem Fall vorher mit und beraten Sie zu alternativen Lösungen.
Nach der Laboranalyse erhalten Sie von uns einen Prüfbericht mit einer Bewertung. Gern besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse sowie eventuelle weitere Maßnahmen.
Sie möchten die Proben nicht selbst nehmen, sondern eine unabhängige Beprobung durch uns vorweisen können? Dann kontaktieren Sie uns bitte, um ein individuelles Angebot zu besprechen.