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Lagerung an der Luft, Vakuum- oder in modifizierter Atmosphäre verpackt.
Moderne Analytik zum Nachweis von EHEC in Lebensmitteln, Fleischwirtschaft 10/2014
Verderb: unter ungünstigen Umständen durch Kälte tolerante Clostridien, z. B. Clostridium estertheticum
Stellungnahme Nr. 030/2010 des BfR vom 6. Juli 2010 "Clostridium estertheticum in vakuumverpacktem Rindfleisch: Ein gesundheitliches Risiko durch den Verzehr ist unwahrscheinlich"
Verderb: abhängig von der Lagerung, Ranzigkeit, Gefrierbrand
Fleisch ist ein idealer Nährboden für eine Vielzahl von Mikroorganismen. Sie können während der Verarbeitung, auf unterschiedlichsten Herstellungsstufen, auf das Fleisch gelangen. Pathogene Bakterien, die auf das Fleisch gelangen, können eine Gefahr darstellen. Salmonellen, Campylobacter spp., enterohämorrhagische E. coli, Yersinia enterocolitica, Listeria monocytogenes, Clostridium perfringens, Clostridium botulinum, Staphylococcus aureus und Bacillus cereus sind hier zu nennen. Mikroorganismen wie beispielsweise Pseudomonas spp., Shewanella spp., Enterobacteriaceae, Milchsäurebakterien, psychrotrophe Clostridien, Hefen und Schimmelpilze können zum Verderb von Fleisch führen.
Für die Beurteilung von Frischfleisch im verkaufsfertigen Zustand existieren EU-weit keine festgelegten Richt- und Grenzwerte. Frischfleisch wird normalerweise nicht roh verzehrt, sondern vor dem Verzehr durcherhitzt. Deshalb ist bei Einhaltung der Prozess- und Hygienekriterien während der Verarbeitung das Lebensmittelsicherheitsrisiko als gering einzustufen. Die sensorische Beurteilung gilt hier als das Kriterium der Wahl. Eine Orientierung für die eigene Festlegung von Richtwerten können die Prozesshygienekriterien für Schlachttierkörper gemäß VO (EG) 2073/2005 geben.
Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
Thermophile Campylobacter-Species sind zu einem hohen Prozentsatz in rohem Geflügelfleisch nachweisbar. Es wird deshalb empfohlen, bei Produkten, die rohes Geflügelfleisch enthalten oder roh verzehrt werden, die Campylobacter-Problematik zu beachten.
Die in den Richt- und Warnwerten angeführten Werte für Escherichia coli gelten als Hygieneindikatoren. Beim Nachweis von E. coli sollte der Kontaminationsquelle nachgegangen werden. Sollte das Ziel der Untersuchungen der Ausschluss von pathogenen E. coli sein, sind die Richt- und Warnwerte nicht anzuwenden. Die Isolate müssen in diesem Fall hinsichtlich des Auftretens bestimmter Pathogenitätseigenschaften untersucht werden. Enterohämorrhagische E. coli (EHEC) werden durch die Routinemethodik zum Nachweis von E. coli nicht mit erfasst, sondern erfordern gegebenenfalls einen gesonderten Untersuchungsgang.