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Verdunstungskühlanlagen - Hygiene in Prozesswässern
Durch die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung soll eine Melde- und Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider eingeführt werden. Das Gesetz wurde am 02.06.2017 vom Bundesrat verabschiedet und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Untersuchung des Kühl- bzw. Waschwassers auf Legionellen.
Auslöser für die gesetzlichen Regelungen waren u.a. die Vorfälle von Warstein, Jülich und Ulm, bei denen vermutlich durch Verdunstungskühlanlagen hohe Konzentrationen an Legionellen in die Umgebungsluft gelangten und zu vielen Erkrankten in der Bevölkerung bis hinzu zu Todesfällen führten. Der Legionelloseausbruch in Ulm in 2010 trug maßgeblich zur Entstehung der VDI-Kühlturmregeln bei (VDI 2047 Blatt 2; Januar 2019: Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebes von Verdunstungskühlanlagen). Die Vorgaben dieser VDI-Richtlinie flossen auch in die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV) ein.
Die VDI 2047-2 sieht regelmäßige mikrobiologische Laboruntersuchungen zur Überprüfung des hygienischen Zustands vor. Engmaschige Untersuchungen, z.B. im monatlichen Rhythmus, werden für die Überwachungsparameter allgemeine Koloniezahl und Pseudomonas aeruginosa gefordert. Die Legionellenuntersuchung muss mindestens vierteljährlich durchgeführt werden.
Unser Angebot für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen:
- Qualifizierte Probenahme durch unsere Probenehmer (DIN EN ISO 19458)
- Inaktivierung von Bioziden nach der Probenahme (bitte informieren Sie uns unbedingt vor der Probenahme über den Biozideinsatz)
- Akkreditierte Laboranalytik auf: Legionella species, Pseudomonas aeruginosa, allgemeine Koloniezahl
- Durchführung der chemischen und physikalisch-chemischen Untersuchungen
- Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen
- Terminüberwachung
Unser Labor berücksichtigt bei Probenahme und Analyse die Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 06.03.2020 zur "zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern".