Verschärfte Regeln für Listeria monocytogenes ab Juli 2026
Da Infektionen mit Listeria monocytogenes oft schwerwiegend verlaufen, hat der Gesetzgeber nun reagiert: Die neue Verordnung (EU) 2024/2895 verschärft die Lebensmittelsicherheitskriterien der Verordnung (EG) 2073/2005 für verzehrfertige Lebensmittel drastisch.
Ab dem 01.07.2026 gelten neue, strengere Grenzwerte, die Lebensmittelunternehmer beachten müssen.
Was ändert sich konkret?
Die Neuregelung betrifft ausschließlich die Lebensmittelkategorie 1.2 (verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L. monocytogenes begünstigen können). Die Kategorien 1.1 und 1.3 bleiben unverändert.
- Neuer Standard-Grenzwert: Während der gesamten Haltbarkeitsdauer gilt für diese Produkte künftig das Kriterium „nicht nachweisbar in 25 g“ – auch wenn die Ware die unmittelbare Kontrolle des Herstellers bereits verlassen hat und sich im Handel befindet.
- Die einzige Ausnahme: Der bisherige Grenzwert von 100 KBE/g bis zum Ende des MHDs ist ab Juli nur noch zulässig, wenn der Hersteller der Behörde fundiert nachweisen kann, dass sich die Erreger im Produkt nicht über diesen kritischen Wert hinaus vermehren können.
Handlungsbedarf für Hersteller
Durch das empfindlichere Untersuchungsverfahren wird L. monocytogenes künftig sensitiver und häufiger nachgewiesen werden. Können Unternehmen im Ernstfall keine entsprechenden Validierungsstudien vorlegen, drohen vermehrt Produktrückrufe.
Unser Tipp: Handeln Sie zeitnah und lassen Sie die Stabilität Ihrer Produkte rechtzeitig überprüfen. Der Nachweis zur Vermehrungsfähigkeit kann beispielsweise über standardisierte Challengetests erbracht werden, die Sie bestenfalls bereits vorab der zuständigen Behörde vorlegen.
Sie haben Fragen zu den neuen Grenzwerten, oder benötigen Unterstützung bei der Durchführung von Challengetests?
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