Head
Vaterschafts-
gutachten

Privatgutachten - gerichtsverwertbar

Die formalen Anforderungen an ein gerichtsverwertbares Gutachten sind höher, als bei einem Gutachten, das ausschließlich der privaten Information dient. Die Anforderungen wurden hier von der Bundesärztekammer in den 'Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten' festgelegt.

Eine entscheidende Voraussetzung für die mögliche gerichtliche Anerkennung des Gutachtens ist die zweifelsfreie Identitätsfeststellung aller beteiligten Personen – inklusive der Kindesmutter. Für eine Untersuchung sind also die Proben von Mutter, Kind und Vater notwendig. Hierzu existieren exakte Dokumentationsvorschriften. Die Probenentnahme sowie die Dokumentation muss von einer unabhängigen Person (z.B. einem Arzt oder bei der Biofocus) durchgeführt werden. Die Kosten für ein gerichtsverwertbares Biofocus-Gutachten liegen nicht höher, als bei einem Gutachten für die rein private Orientierung. Hinzu kommen allerdings die Gerichts- und Anwaltskosten.

Hinweis:
Auch das gerichtsverwertbare Gutachten ist ein privates Gutachten und muss nicht automatisch von einem Gericht anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung eines Privatgutachtens trifft der verantwortliche Richter. Ein Privatgutachten ohne Beteiligung der Kindesmutter hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht und kann für eine Vaterschaftsklage grundsätzlich nicht verwendet werden.
Flagge