Notwendige Unterlagen und Formulare
Für die Untersuchung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung, die zusammen mit dem Probenmaterial eingesendet werden müssen. Alle Unterlagen erhalten Sie zusammen mit dem Probenmaterial kostenlos zugesandt. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, zeigt Ihnen die „Checkliste“.Auftragsformular
Mit diesem unterschriebenen Formular beauftragen Sie die Biofocus GmbH mit der Erstellung eines Abstammungsgutachten. In der Hauptsache sind hier die Personalien der beteiligten Personen einzutragen
Aufklärungs- und Einwilligungserklärung
Auf diesem Formular erklären alle am Gutachten beteiligten Personen, dass sie mit der Durchführung einer Abstammungsuntersuchung einverstanden sind (Einwilligungspflicht). Für nicht einwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder, wird die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten erklärt.
Alle am Gutachten beteiligten Personen erklären, dass sie durch einen Arzt, eine Behörde oder einen Sachverständigen über die Abstammungsbegutachtung aufgeklärt wurden (Aufklärungspflicht). Die Person, durch die die Aufklärung erteilt wurde, bestätigt dies ebenso mit seiner Unterschrift auf dem Formular.
Identitätsnachweis
Grundsätzlich sind für eine Abstammungsuntersuchung die Ausweise der Beteiligten zu kopieren (bei Kleinkindern genügt die Geburtsurkunde).
Bei einem Privatgutachten zur rein persönlichen Orientierung genügen diese Kopien zusammen mit den oben genannten Formularen.
Soll das Gutachten gerichtlich verwertbar sein, ist zusätzlich ein besonderes Formular zum Nachweis über die Identität der untersuchten Personen erforderlich. Denn nur so kann auch für Dritte (z.B. Jugendamt oder Gericht) nachgewiesen werden, dass die richtigen Personen untersucht wurden. Über das Formular "Niederschrift über die Probenentnahme (Blut, Mundschleimhaut)/Identitätsnachweis für Vaterschaftsgutachten", bestätigt der Arzt, die Behörde oder der Sachverständige, von welchen Personen die Proben stammen und das er die Identität geprüft hat.
Verzichtserklärung
Mit dieser Erklärung verzichten Sie auf die Abgabe ihrer Probe für die Untersuchung.
Gleichwohl müssen Sie Ihr Einverständnis zur Untersuchung auch ohne Ihre Probe abgeben.